Wohnflächenermittlung

Für Mieterhöhungen kommt es immer auf die tatsächliche Wohnfläche an! Die bisherige Auffassung des BGH, dass die vereinbarte Wohnfläche maßgeblich ist, sofern die Abweichung zur tatsächlichen Fläche höchstens 10 Prozent beträgt, wurde vom BGH mit Urteil vom 18.11.2015 (VIII ZR 266/14) aufgegeben.

Eine korrekte Ermittlung der Wohnfläche kann Ihnen also helfen, eine zu hohe Mietzahlung (aus Sicht des Mieters) oder eine zu geringe Mietzahlung (aus Sicht des Vermieters) zu vermeiden. Die Kenntnis über die exakte Wohnfläche einer Wohnung kann also bares Geld wert sein. Die bisher akzeptierte Toleranz von 10 % kann bei üblichen Wohnungsgrößen einen Fehler von 5 bis 10 m² bedeuten. Die hieraus resultierende Mietabweichung kann also ohne weiteres mehrere Hundert Euro pro Jahr ausmachen. Die Kosten für eine korrekte Wohnflächenermittlung liegen weit darunter und rentieren sich somit sehr schnell. Auch im gewerblichen Bereich kann sich die Ermittlung der genauen Nutzfläche lohnen.   

Gerne erstelle ich Ihnen als Bewertungssachverständiger und Vermessungsingenieur eine sachgerechte Wohn- oder Nutzflächenermittlung nach den geltenden Vorschriften auf der Grundlage eines Laseraufmaßes.